Schadstoffe
Asbest und Schadstoffe sind eine Gefahr für Mensch und Umwelt und müssen saniert werden. Alle Gebäude und Anlagen die vor 1990 gebaut wurden, können schädliche Baustoffe enthalten.
Seit 2022 gilt die neue Bauarbeiterverordnung. Sie verlangt, dass Bauarbeiten so zu planen sind, dass das Risiko von Berufs- Krankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein sind. Bereits bei einem Verdacht auf gesundheits-gefährdende Stoffe müssen diese vor Beginn der Arbeiten untersucht werden. Nach erfolgter Materialanalyse können wir die Risiken und den Sanierungsbedarf ermitteln und Ihnen eine Offerte für die Schadstoffsanierung unterbreiten.
Ist die zu sanierende Fläche grösser als 5 m², muss die Sanierung der SUVA gemeldet werden.
Mit der korrekten Anmeldung, mindestens zwei Wochen vor Sanierungsbeginn ist die Vorbereitung abgeschlossen und die Sanierung wird umgesetzt.
Unter strengen Sicherheitsmassnahmen und mit vorschriftsmässiger Schutzkleidung führen unsere Mitarbeiter die Schadstoffsanierung in Zonen mit Unterdruck durch. Nach der fachgerechten Sanierung muss das Material korrekt und sicher entsorgt werden.
Danach erfolgt nach mehrfacher Trocken-/Nassreinigung die Freimessung durch ein unabhängiges Messinstitut. Nach erfolgreicher Sanierung und Meldung an Behörden und SUVA, erfolgt die schadstofffreie Übergabe des Objektes.
